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    SPD-Bericht „Sozialdemokratische Antworten auf die Finanzmarktkrise“: Stellungnahme des BVK

    Heute Abend stellt die SPD in Berlin in einem Bericht ihre „Sozialdemokratischen Antworten auf die Finanzkrise“ vor. Die aus einem breiten Spektrum von Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat in diesem Papier einige bemerkenswerte Aussagen erarbeitet. Der BVK begrüßt die zutreffend dargestellte Analyse der Ursachen der Finanzmarktkrise. Diese zeigt, dass zumindest die Einschätzung der Funktionsstörungen im Finanzmarkt von den Autoren sorgfältig analysiert und richtig eingeschätzt wurde. Das Vertrauen der Finanzmarktakteure untereinander ist durch Mängel im Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement der Banken empfindlich gestört. Hier gilt es, auch durch aufsichtsrechtliche Initiativen für Finanzinstitute dauerhaft Besserung zu erzielen. In weiten Teilen beschäftigen sich die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Krisenprävention richtigerweise auch mit Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge, steigenden Bilanzierungspflichten, Mindestgrößen beim Selbsterhalt von Verbriefungen von Emittenten strukturierter Finanzprodukte sowie Verhaltensweisen von Akteuren des Finanzsektors.

    Auch Ausführungen über andere Formen der Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen auf nationaler und internationaler Ebene werden sachgerecht analysiert. All diese Regelungen betreffen in der Tat diejenigen Finanzinstitute, die im Rahmen der Krise zur Eskalation der Situation beigetragen haben. Bis dorthin ist es begrüßenswert, in welch fundierter Weise sich die Arbeitsgruppe mit Ursache und Einwirkungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hat.

    Unvermittelt und ohne tatsächlich vorhandenen Sachzusammenhang zur Krisenanalyse erscheinen hingegen die Ausführungen zu Private Equity: die Autoren versuchen, die sachlich unbegründeten und teilweise als Wahlkampfpolemik geborenen Aussagen des damaligen Vize-Kanzlers Franz Müntefering zum Wirken der Private Equity-Branche in Deutschland – auch bekannt als „Heuschreckendebatte“ – als visionäre Leistung und Beleg für die sozialdemokratische Weitsicht im finanzpolitischen Bereich zu verkaufen. Gleichsam wirken die Passagen zu den beiden Gesetzesentwürfen der laufenden Legislaturperiode – Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) und Risikobegrenzungsgesetz – eindeutig als Fremdkörper im Rahmen der sonst weitgehend sachgerechten Auseinandersetzung mit der Situation. Der Versuch, Private Equity-Gesellschaften und ihr Wirken in einen Sachzusammenhang mit den Ursachen und Folgen der Finanzmarktkrise zu bringen, muss eher als populistischer Beitrag des Papiers gewertet werden.

    Auch der von der SPD hergestellte Zusammenhang zwischen der Gewinnbeteiligung von Private Equity-Managern am Erfolg ihrer Investitionen (Carried Interest) und den Ursachen der Finanzmarktkrise ist nicht nachzuvollziehen. Vergütungssituationen generell, vor allem in Finanzinstituten, mögen durchaus ihren Anteil am Zustandekommen der Misere gehabt haben. Die Gewinnbeteiligung von Private Equity-Managern steht aber sicherlich nicht im Verdacht, kurzfristige Exzesse in Finanzinstituten begründet zu haben. Im Gegenteil: Schließlich beruht diese Gewinnbeteiligung der Private Equity-Manager auf dem Erfolg ihrer Fonds, die eine durchschnittliche Laufzeit von 10 Jahren haben, und ist somit alles andere als kurzfristig orientiert. Hier drängt sich die Vermutung auf, dass die SPD die bereits längst überholte Heuschreckendebatte quasi als „Evergreen“ ihrer Wahlkampf-Rhetorik auch jetzt wieder aufleben lassen möchte.

    Das ist insbesondere deshalb bedauernswert, da Private Equity in keiner Weise Verursacher, sondern als Kreditnehmer sogar Betroffener der Finanzmarktkrise ist. Es mag sich sogar im Zuge der zunehmend problematisch erscheinenden Bereitstellung von Fremdkapital für viele Unternehmen als segensreich erweisen, zur Existenzsicherung auf Mittel von Private Equity-Fonds zurückgreifen zu können. Die Frage, wie viel Eigenkapital ein Private Equity-Fonds in ein Zielunternehmen investiert, obliegt allein dem Fondsmanagement. Zum überwiegenden Teil eigenkapitalfinanzierte Übernahmen sind möglich (wie z.B. die von der Beteiligungsgesellschaft BC Partners jüngst durchgeführte Transaktion von SBG Starkstrom). Insofern ist es komplett unverständlich, warum die in den „Sozialdemokratischen Antworten auf die Finanzkrise“ vorgeschlagenen Maßnahmen, die eindeutig der Eindämmung des Private Equity-Geschäfts in Deutschland dienen, als sinnvoller Beitrag verkauft werden sollen. Private Equity ist nicht Teil des Problems, kann aber sehr wohl in vielen Fällen eine Lösung gerade in fremdkapitalschwachen Zeiten darstellen. Es kann nicht im Sinne der deutschen Unternehmen und Arbeitnehmer sein, sie zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Perspektive von dieser Finanzierungsform auszuschließen. Vier von fünf Unternehmen, die in Deutschland durch Private Equity finanziert sind, haben weniger als 10 Mio. Euro Umsatz und weniger als 100 Mitarbeiter. Gerade für diese Mittelständler ist Private Equity eine wichtige Finanzierungsalternative.

    Eine Umsetzung der sechs vorgeschlagenen Punkte zum Thema Private Equity-Fonds wird Deutschland auf Sicht nachhaltig vom Zufluss dringend benötigten Beteiligungskapitals abschneiden. Dies sollte sich die Bundesrepublik als führende Exportnation und einer der größten Profiteure der vielgescholtenen Globalisierung nicht leisten. Die Bereitstellung von Kapital für Unternehmen wird auch nach der Finanzkrise mehr denn je ein global organisierter und reglementierter Prozess mit internationalen Akteuren sein.

    Die Suche nach Sündenböcken, die keine sind, kann nicht als konstruktiver Beitrag zur redlichen Bewältigung der Finanzmarktkrise gewertet werden.

    Die Bemühungen des BVK zur Förderung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wirkungen von Private Equity in Deutschland – wie beispielsweise die ausführlichen Statistiken des Verbandes, die jüngst veröffentlichten Transparenz-Richtlinien der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out sowie das weltweit einmalige Datenbankprojekt dieser Fachgruppe über große Transaktionen in Deutschland – geben der Öffentlichkeit und auch den politischen Entscheidungsträgern Gelegenheit, sich mit den tatsächlichen Auswirkungen von Private Equity konstruktiv auseinanderzusetzen. Die Beteiligungsbranche in Deutschland steht auch in Zukunft jederzeit sehr gerne für einen fachlich orientierten Diskurs zur Verfügung. Die drängenden Probleme der global verursachten Finanzmarktkrise erfordern redliche Lösungsbemühungen der Verantwortlichen und sollten nicht zu politrhetorischen Wiederbelebungsversuchen der überholten Heuschreckendebatte genutzt werden.

    Initiative zu mehr Transparenz der deutschen Private Equity-Branche

    Die großen Private Equity-Gesellschaften, die im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) in einer Fachgruppe zusammengeschlossen sind, haben sich entschieden, ihre Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit in Deutschland in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung einheitlich zu handhaben. Die dreizehn Mitglieder der BVK-Fachgruppe verabschiedeten dazu die „Transparenz-Richtlinien der BVK Fachgruppe Large Buy-Out“. Die Geschäftsaktivitäten dieser Gesellschaften sollen künftig für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbarer gemacht werden, um so das Vertrauen der Zulieferer, Kunden und Mitarbeiter von Portfoliogesellschaften sowie der Öffentlichkeit in die Aktivitäten von Private Equity-Gesellschaften zu stärken.

    Die Transparenz-Richtlinien enthalten Empfehlungen für einheitliche Publizitätsregeln der Private Equity-Gesellschaften der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out und ihrer Portfoliogesellschaften, sofern diese bestimmten Kriterien entsprechen. Diese Kriterien sind: das Zielunternehmen ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht, sie hat einen Unternehmenswert (Enterprise Value) von mehr als EUR 750 Mio., sie erwirtschaftet mehr als 30% ihres Umsatzes in Deutschland, sie beschäftigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer (Vollzeit) in Deutschland. Wenn drei dieser vier Bedingungen zutreffen, werden Informationen über die Gesellschaft in den Transparenz-Richtlinien offengelegt.

    Die Private Equity-Gesellschaften legen dar, bei welchen Portfoliounternehmen sie beteiligt sind, wie sich die Gremien dieser Gesellschaften zusammen setzen, welche Rolle die Private Equity-Gesellschaften in diesen Gremien einnehmen und welche Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl diese Unternehmen haben.

    Da es sich bei den Transparenz-Richtlinien der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out nicht um rechtsverbindliche Handlungsvorgaben, sondern lediglich um Empfehlungen handelt, können Private Equity Gesellschaften von den Empfehlungen abweichen, sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich nach Maßgabe dieser Transparenz-Richtlinien zu veröffentlichen (Grundsatz des „comply or explain“).

    Neben den Publizitätsregeln der Private Equity-Gesellschaften und ihrer Portfoliounternehmen werden in den Transparenz-Richtlinien auch Richtlinien zu der Kommunikation der Private Equity-Gesellschaften mit ihren Investoren sowie die Kommunikation mit den Arbeitnehmern der Portfoliounternehmen gegeben.

    Die in den Richtlinien niedergelegten Punkte wurden unter der Federführung und Moderation der Fachgruppe Large Buy-Out mit den betroffenen Mitgliedsfirmen und deren Rechts- und Kommunikationsberatern nach mehrmonatiger intensiver Diskussion erarbeitet. Der Entwurf der Richtlinien wurde auch vom Vorstand des BVK in seiner Entstehungsphase ausführlich diskutiert und begleitet. Der Vorstand begrüßt und unterstützt nachdrücklich diese Initiative der im BVK zusammengeschlossenen großen Buy Out Häuser für mehr Transparenz auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtung der beteiligten Firmen.

    Derzeit sind dreizehn Private Eqity-Gesellschaften Mitglied der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out: Allianz Capital Partners, Advent International, Apax Partners, Bain Capital, BC Partners, The Blackstone Group, Carlyle Group, Cinven, CVC Capital Partners, Goldman Sachs, KKR, Permira, TPG Capital.

    Die Transparenzrichtlinien finden Sie hier als Download (PDF)

    Pressekontakt:
    Dörte Höppner, Geschäftsführerin
    Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
    Tel +49-30-30 69 82 – 0, Fax +49-30-30 69 82 – 20
    mobil +49-172-308 99 11, email: hoeppner@bvkap.de

    Deutschland im europäischen Ranking um Rahmenbedingungen weiter zurückgefallen

    Laut der Benchmark-Studie 2008 der European Private Equity & Venture Capital Association (EVCA) ist Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückgefallen. Die einmal jährlich erscheinende Studie vergleicht und analysiert die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Private Equity und Unternehmertum in den europäischen Ländern. Auf der Rangliste der 27 untersuchten Länder belegt Deutschland Platz 22 – nach Rang 20 (von 25) im Jahr 2006. Neben Deutschland hat sich nur Estland weiter verschlechtert, alle anderen Länder haben ihre Position entweder verbessert oder ihr Niveau gehalten. Diese Ergebnisse belegen einmal mehr, wie stark die steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Position eines Landes beeinflussen können.



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