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    Regierung folgt BVK-Vorschlägen: AWG-Novelle wird entschärft

    Die Große Koalition hat eine deutliche Entschärfung der geplanten Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angekündigt. Union und SPD folgten damit einem Vorschlag, den der BVK schon früh in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hatte. Danach soll ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, nun in der Regel innerhalb eines Monats Rechtssicherheit erlangen. Damit läuft das Verfahren parallel mit der Fusionskontrolle. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung war nach dem bisherigen Entwurf des Gesetztestextes eine reine Ermessensentscheidung und auch an keinerlei Fristen geknüpft. Nach dem überarbeiteten Text gibt es nun in unproblematischen Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner gilt die Bescheinigung künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Antragsstellung ein Prüfverfahren eröffnet werde.

    Laut des Informationsdienstes “Heute im Bundestag” erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch eine vom Wirtschaftsministerium für die Fraktionen erstellte Formulierungshilfe im Wirtschaftsausschuss. Die Unionsfraktion sprach von sinnvollen Änderungen und verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Gesetz sollten Investoren ferngehalten werden. Die SPD-Fraktion hob besonders hervor, dass der Rechtsanspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur in der Begründung des Gesetzentwurfs stehe, sondern jetzt auch ausdrücklich in das Gesetz selbst übernommen werde.

    Der BVK hatte seinen Änderungsvorschlag zur AWG-Novelle auf einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 26.1.09 vorgetragen. Hierbei wurden wir maßgeblich von Dr. Rainer Traugott von Linklaters, München, und Mitglied der BVK-Arbeitsgruppe Recht & Steuern unterstützt, dem wir an dieser Stelle herzlich für seinen Einsatz danken! Auch Permira war bei der Anhörung als Sachverständiger vertreten. Dr. Jörg Rockenhäuser trug den Vorschlag ebenfalls vor. Er stellte eindrucksvoll dar, welch hohe Bedeutung eine Änderung der AWG-Novelle für die Transaktionssicherheit hat.

    Dem BVK ist es damit gelungen, für seine Mitglieder bei Unternehmenskäufen und -verkäufen von bzw. an Nicht-EU-Ausländer eine Transaktionssicherheit innerhalb eines Monats herzustellen. Wir haben seit einem Jahr intensive Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, den Parlamentariern und dem Kanzleramt geführt, um auf dieses Ergebnis hinzuwirken. Dieser Einsatz hat sich voll ausgezahlt. SPD und Union wollen bereits in der nächsten Sitzungswoche den überarbeiteten Entwurf abschließend beraten, damit das Gesetz dann noch im ersten Quartal in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden kann.



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