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    BDI kritisiert Nachbesserungen bei Unternehmensteuerreform

    Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat sich zum in der vergangenen Woche verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz geäußert, das auch Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform vorsieht. “Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Thema bleibt in der nächsten Legislaturperiode auf der Tagesordnung”, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Die Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und die höhere Freigrenze bei der Zinsschranke seien sinnvolle Lösungen, um die Liquidität für kleinere Unternehmen zu sichern. Für einen Großteil der Industrieunternehmen sei die Freigrenze bei der Zinsschranke aber zu niedrig. Die Krisen verschärfende Wirkung bleibe bestehen, warnte Schnappauf. Auch die neue Sanierungsklausel zum so genannten Mantelkauf bleibt aus Sicht des BDI-Hauptgeschäftsführers hinter den Erwartungen zurück. “Für Staatsbeteiligungen an notleidenden Banken wurde die Regelung des Mantelkaufs kurzer Hand ausgesetzt, bei der privaten Wirtschaft wird hingegen die Ausnahme an eine enge Sanierungsklausel geknüpft”, so der BDI-Hauptgeschäftsführer. “Ihre Praxistauglichkeit muss die Sanierungsklausel erst noch beweisen.”



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